Interessenvertreter


Ich gebe den Interessenvertretern,  wie Betriebs- oder Personalräten und 

Schwerbehindertenvertretern das nötige Wissen zum Betrieblichen Eingliederungsmanagement und Ihrer wichtigen Rolle dabei, an die Hand und begleite Ihre ersten Schritte und die gesamte Prozessimplementierung (z.B. Erstellung einer Betriebs- oder Dienstvereinbarung).
Es ist mir dabei ein großes Anliegen, mit lebendigen Lehrmethoden das Lernen zur Freude werden zu lassen und die Lernerfolge damit zu maximieren.

Betriebsräte haben einen Schulungsanspruch gem. § 37 VI i.V.m. II und § 40 I BetrVG.

 

Schwerbehindertenvertreter nehmen erforderliche Seminare gem. § 179 IV S.3 SGB IX wahr.

 

Ihre Rolle im BEM ist von elementarer Wichtigkeit und daher sollten Sie gut ausgebildet diese Chance für Ihre Kollegen wahrnehmen und sicher in den BEM Gesprächen und Begleitungen auftreten.